- geschrieben um 1800 - lagernd im Landeshauptarchiv zu Koblenz, Bestand
701, 784 -
(1. Übersetzung vom April 1991 - im Originaltext -
Ernst Lohmeier,
Archiv Lohmeier)
1.
Unter dem Namen der Herrschaft Kempenich
war bis im fünfzehnten Jahrhundert eine kleine Herrschaft, im Ländchen
bekannt, das von eigenen Dynasten beherrscht ward.
Sie nannten sich Herren von Kempenich, bewohnten
Burg und Veste gleichen Namens, hatten daselbst und an vielen anderen Orten,
Burgmänner und Vasallen und waren selbst Lehnträger des Erzstiftes
Trier. Ihr Geschlecht starb im Jahr 1424. im MannStamm aus und ihr Schloß
und ihre Herrschaft warden von den Kurfürsten von Trier als heimgefallenes
Lehen, theils wieder als Lehen, theils als Pfandschaft, abgegeben, bis
sie endlich in neueren Zeiten eingelöset und dem Erzstift Trier einverleibt
warden.
2.
In beiden StiftungsUrkunden der Abtey Laach
von den Jahren 1093. und 1112. kommen Graf Mefried von Wied und sein Bruder
Richwin von Kempenich, als Zeugen vor; die nehmlichen erscheinen, jedoch
blos unter dem Namen: Graf Mefried, und sein Bruder, Richwin, in einer
Urkunde, die Erzbischof Bruno von Trier im J. 1103. für das Collegiatstift
zu Münster Meinfeld ausstellte, und Erzbischof Arnold von Kölln
zählte in seiner ausfehrlichen Beschreibung der Wohlthäter des
Klosters Rolandswert, vom Jahr 1143., unter dieselbe auch einen Richwin
von Kempenich, der diesem Kloster Besitzungen zu Ramersbach, Runmersdorf
und Ludinkoven geschenkt gehabt habe. Es lebten folglich zu Ende des eilften
und zu Anfange des zwölften Jahrhunderts zween Brüder, deren
einer ein Graf von Wied, der andere ein Herr von Kempenich war. Beider
Voreltern sind unbekannt und man will hieraus die Vermuthung ziehen, daß
beide StammVäter der folgenden Grafen von Wied und Herren von Kempenich
gewesen seyen. So richtig diese Vermuthung zu seyn scheint, so unerörtert
bleibt dabei doch noch die Frage, woher es gekommen seyn möge, daß
von zween Brüder einer den Beinamen von Wied, der andere jenen von
Kempenich angenommen gehabt habe?
Das Wohnschloß des ersteren lag auf
der rechten, jenes des anderen auf der linken Rheinseite und die wiedischen
Geschichtsschreiber folgern hieraus die Behauptung, daß
die alte Grafschaft Wied dies und jenseits des Rheines gelegen gewesen
sey und daß Mefried bei der Brüdertheilung die Besitzungen auf
der rechten Rheinseite erhalten, und sich von seinem Wohnsitze einen Grafen
von Wied, Richwin hingegen jene Besitzungen auf der linken Rheinseite ererbt
und sich einen Herrn von Kempenich genannt habe.
Das Schloß Kempenich war nicht weit
von Laach, vom Laacher See, von Nikendich und von Wehr entlegen; es lag
in jener Gegend die zu den Besitzungen der alten Grafen von Aar-Hochstadten
gehörte.
Ums Jahr 920. hatte der an Schlössern
und Landen mächtige Sibodo, Graf im Ahrgau, sein Landgut Wehr zur
Stiftung eines Jungfrauen-Klosters zu Steinfeld hergegeben. In der Folge,
zwischen den Jahren 1045. und 1061., brachte Heinrich I. der Unsinnige
genannt, Pfalzgraf zu Aachen, mit seiner Gemahlin Mechthild, einer gebornen
Gräfin von Aar, die Herrschaft Laach und die Burg daselbst, mit der
südlichen Hälfte des dasigen Sees, an sein Geschlecht.
Sein Sohn, Heinrich II., gab hernach, im
Jahr 1093., diese mütterliche Erbschaft, nebst mehreren anderen Besitzungen,
an das von ihm gestiftete Kloster Laach und er nannte sich, in der hierüber
ausgefertigten Urkunde, ein Pfalzgrafen bei Rhein und Herrn von Laach.
Erst in der Folge, im zwölften Jahrhundert,
kam die nämliche Hälfte des Laacher Sees mit dessen Ufer, so
weit es sich in das Nikendicher Gebiet erstrecket, durch eine Schenkung
des Grafen Gerhard von Hochstaden an das nämliche Kloster.
Die Gräfin Hedewig von Aar bewohnte
die Burg der Grafen von Hochstaden zu Nikendich. Aus allem diesem folget,
daß bis in die Mitte des eilften Jahrhunderts der ganze District,
worin Laach, Wehr, Nikendich und auch Kempenich lagen eine unzertheilte
Besitzung der alten Grafen von Aar-Hochstadten gewesen sey, daß nachher,
bei einer Theilung unter ihren Erben, die nördliche Seite des Laacher
Districtes der Grafen von Hochstaden und die südliche Seite der Pfalzgrafen
zu Theil geworden sey, und daß man folglich damals nichts von Grafen
von Wied gewußt habe, die in jenen Gegenden Besitzungen gehabt hätten.
Jene welche diese Behauptungen aufstellen,
erklären nun ihre Vermuthung, wie Richwin, Bruder des Mefried von
Wied, zu dem Schlosse, und hiedurch zu den Beinamen von Kempenich gekommen
sey, auf folgende Art.
Die nehmlichen Pfalzgrafen welche Stifter
des Klosters Laach waren, hatten auch auf der rechten Rheinseite nicht
nur ansehnliche Besitzungen, sondern auch Vasallen. Ein solcher Vasall
war vermuthlich der oft gedachte Graf Mefried von Wied, da es bekannt ist,
daß die Grafschaft Wied von jeher immer pfälzisches Lehen war;
und solche Vasallen waren auch im Jahr 1088. die drei Brüder Gerlach,
Wilhelm und Richwin, Dynasten von Rommersdorf, welche ohnweit den pfälzischen
Besitzungen, Bendorf, Heimbach und Bisena /:Isenburg:/ auf einem hinter
der von ihrem Geschlechte gestifteten Abtei Rommersdorf gelegenen Berge,
den man noch die Alte Burg nennet, ihr Wohnschloß hatten.
Gerlach, der Aelteste unter diesen drei
Brüdern pflanzte vermutlich den Rommersdorfischen Stamm fort, er kommt
noch im Jahr 1107. in der Stiftungs-Urkunde der Abtei Springirsbach, vor
und sein Dynasten-Geschlecht starb erst nach dem Jahr 1114., mit seinem
Sohn Reginbold aus.
Wilhelm mag unbeerbet gestorben seyn; und
der jüngere, Richwin, ward von dem Pfalzgrafen mit einem Lehen ohnweit
der Burg zum Laach versehen, ging auf die linke Rheinseite über, bewohnte
ein mitten in den pfälzischen Besitzungen gelegenes Schloß und
legte sich von demselben den Beinamen, von Kempenich, zu. Sein vierter
Bruder, Mefried, hatte wahrscheinlich schon vor dem Jahre 1088., die Grafschaft
Wied besessen, und daher den Beinamen von Rommersdorf abgelegt.
Sonderbar müssen freilich diese Behauptungen
manchem scheinen, aber doch nicht sogar sonderbar jenem, der aus der Geschichte
weiß, daß just in den damaligen Zeiten die Epoche war, wo die
Grafen und Herren sich von ihrem Wohnschlössern zu benennen anfingen,
wo sich mancher heute von diesem, Morgen von einem anderen Schlosse benannte,
und wo oft Brüder, die Anfangs ein und das nehmliche Schloß
bewohnten, in der Folge sich in mehrere Schlösser theilten und von
diesen ihre abgesonderten verschiedenen Bei- und Geschlechts-Namen sich
zulegten.
Zur weiteren Bestärkung obiger Vermuthungen
führt man noch an, daß die Dynasten von Rommersdorf, da sie
ein Zweig der alten Herren von Isenburg waren, zween Querbalken, so wie
auch diese in ihrem Wappen gehabt hätten, und daß, da die Dynasten
von Kempenich ebenfalls diese zween Querbalken immerhin beibehalten hätten,
sie vermuthlich mit jenen einerlei Stammes gewesen seyen.
3.
Nach dem Tode des Pfalzgrafen Wilhelm, einem
Sohn des zweiten Laacherstiferts, des Pfalzgrafen Seyfried, mit dem der
Stamm der alt-ripuarischen Pfalzgrafen ums Jahr 1140. ausstarb, ward Schloß
und Herrschaft Kempenich aus Feudal, Allodial und die beiden von Jahr 1158.
bis 1187. in Zeugenunterschriften vorkommenden Theoderich und Florenz von
Kempenich vermuthlich Söhne des oft gedachten Richwin, besaßen
dieselbe ohne alle Lehnsverbindung als Dynasten und als Allodialstücke.
Theoderich pflanzte vermuthlich den Kempenicher
Stamm fort, da sein Name Lieblings-Name bei den folgenden Herren von Kempenich
war, und da es bei den Diplomatikern eine bekannte Sache ist, daß
in jedem Grafen- und Dynasten-Geschlechte immer Lieblings-Namen üblich
waren und die Namen der Eltern gewöhnlich auf Kinder oder Enkel übergingen.
Seine Gemahlin war Hedwig eine Schwester
der an Frederichen, Herrn von Virneburg vermählt gewesenen Lukard,
die ihm drei Söhne, Salentin, Rosemannus und Theoderich gebar.
4.
Salentin von Kempenich kommt in einer Urkunde
des trierischen Erzbischofs Theoderich, für die Abtei Laach vom J.
1215. vor. Auf einem Kreuzzuge gestorben war und nur einen Sohn, Theoderich
der Jüngere, hinterlassen hatte, so waren es seine beiden Brüder,
Rosemannus und Theoderich, nebst diesen seinem Sohne, welche als Verwandte
des Grafen Hermann von Virneburg Bürgen bei dem Vertrage waren, den
dieser im Jahre 1232. mit den Brüder Heinrich und Gerlach von Isenburg
wegen dem Schlosse Schowenburg geschlossen hatte.
Nach einer späten Urkunde vom Jahr
1263. hatte Rosemannus nach dem Tode seines Bruders Salentin, die Vormundschaft
über dessen noch unmündigen Sohn, Theoderich der Jüngere,
geführt, und dieser scheint, nachdem er großjährig geworden,
geistlich, Domherr zu Trier und jener gewesen zu seyn, dessen Testament
vom Jahr 1276. noch wirklich vorfindlich ist.
Rosemannus war mit einer der Erbtöchter
Gerlachs, des letzten Dynasten von Büdingen, vermählt, und er
kommt daher mehrmalen in den Jahren 1235., 1247. u. 1255. mit senen Schwiegervater
und seinen beiden Schwägern, Conrad von Hohenloh und Albert von Trimberg,
in Urkunden vor, die das Haus Büdingen betrafen.
Wegen dieser seiner Gemahlin scheint er
auch den gekrönten Löwen sein Kempenicher Wappen mit aufgenommen
zu haben.
Im Jahre 1263. bezeugte, auf welche Art
seine Blutsverwandte, Friedrich von Virnenburg und dessen Gemahlin Lukard,
welche seiner Mutter Schwester war mit seiner und seiner eigenen Mutter,
Hedwig, Bewilligung, den von gedachter Lukard aus einer Pfandschaft wieder
eingelösten Hof Langenban der Abtei Rommersdorf geschenkt gehabt habe.
Im nämlichen Jahre nannte er sich den
ältesten seines Geschlechts.
Sein Bruder, Theoderich, war ums Jahr 1229.
als Blutsverwandter der beiden Brüder, Hermann und Philipp von Virnenburg
Zeuge bei der von selben verglichenen Brüdertheilung.
Nur er pflanzte den Kempenich Stamm fort;
von Rosemannus sind keine Kinder bekannt und Gerhard, der Nachfolger in
der Herrschaft Kempenich, nannte sich im Jahr 1251. selbst einen Sohn Theoderich
von Kempenich. und Erbe seines verstorbenen Vaters. Sein Oheim, Vaters-Bruder,
war Rosemannus.
5.
Gerhard von Kempenich tat im Jahr 1251.
auf Ansprüche verzicht, die er wieder die Abtei Himmerode gemacht
hatte und suchte hierdurch sich des Vermächtnisses zu entledigen,
das sein Vater derselben gemacht hatte. Dieser muß kurz vorher gestorben
gewesen seyn, denn Gerhard hatte damals noch kein eigenes Siegel, sondern
bediente sich jenes seines Oheims Rosemannus. In den J. 1267. u. 1269.
besiegelte er zwo Urkunden zweier Kempenicher Burgleute, des Godfried Kolvo
und Heinrich Seitz.
Im Jahr 1277. gab er seine Einwilligung,
daß sein Vasall Daniel von Wunnenberg den Zehnten zu Bischofsdrone
verkaufen könne und im Jahr 1285. ließ er sich, von dem Kapellane
des Muttergottes-Altars in der Kirche zu Münstermeinfeld einen ihm
zu Wirschheim schuldigen Zins ablegen.
Das Merkwürdigiste aber von ihm ist,
daß er im Jahr 1277. mit Einwilligung seiner Gemahlin Beatrix, Burg
und Herrschaft Kempenich, die bisher allodial gewesen waren, dem Erzstift
Trier als Lehen aufgetragen habe.
Wahrscheinlich hatte er zwei Söhne
der eine Theoderich hieß, des anderen Namen aber noch unbekannt ist.
Theoderich kömmt in den Jahren 1299 und 1300 in Urkunden vor.
Er war mit dem Schlosse Kempenich belehnt
und willigte im Jahr 1320. als Lehnherr des Ritters von Ulmen in eine Verschreibung
des lehnrührigen Gutes zu Niedermendig an Lanzellot von Elz ein.
Von seinem Bruder ist nichts bekannt, als
daß er einen Sohn hatte, der Gerhard hieß.
6.
Nach, Theoderichs von Kempenich Tode meldete
sich dessen Bruders Sohn Gerhard Herr zu Kempenich im Jahr 1329. bei dem
trierischen Erzbischofe Balduin um die Belehnung mit dem Schlosse Kempenich
und Allem was dazu gehört, so wie dasselbe sein verstorbener Oheim
Theoderich, Weiland Herr zu Kempenich besessen hatte. Der Erzbischof belehnte
ihn mit der Hälfte von Kempenich und es war auch vermuthlich nur diese
Hälfte, womit vor ihm sein Oheim belehnt gewesen war.
Es scheint hieraus die Folge richtig zu
sein, daß nach dem Tode jenes Gerhard, der seine Veste und Herrschaft
Kempenich im Jahr 1277. zuerst als Lehen auftragen und für sich un
seine Erben als Lehn empfangen, dessen beide Söhne das Lehen unter
sich vertheilt hatten. Die andere Hälfte an Kempenich besaßen
die beiden Brüder Simon und Theoderich, die vermutlich Söhne
des obengedachten Theoderichs gewesen waren. Zwischen diesen beiden Brüdern
und ihren Helfershelfern, auf einer, und ihrem Vetter,Gerhard, und dessen
Bundesgenossen auf der anderen Seite, kam es, die Ursache warum, ist unbekannt,
im J. 1330. zu einer blutigen, hartnäckigen Fehde.
Die Freunde Gerhards von Kempenich, nämlich
Gerhard und Gerhard von Landskrone, Burggraf Johann von Reineck, Theoderich
von Schonenburg und Ritter Georg von Eich, nebst vielen Anderen, welche
sich alle: "die mit den rothen Aermeln" nannten, verbanden sich am 26.
Hornung 1331. mit Erbischofen Balduin von Trier wider Simon Herr zu Kempenich
und versprachen ihm mit sechszig wohlgerüsteten Mannen auf ihre Kosten
und Verlaust zu dienen und ihm das Haus Kempenich gewinnen zu helfen.
Simon hatte auf seiner Seite seinen Bruder
Theoderich den Ritter Johann von Elz und mehre Andere. Er war im Besitze
der Burg Kempenich und hatte sich die dortige Pfarrkirche, wo er sich mit
den Seinigen aufhielt und die er befestigte, zur Schutzwehr wider seine
Feinde gewählt.
Diese umzingelten und belagerten ihn daselbst
und warden am 13. April 1331. vom Erzbischof Balduin von dem Kirchenbann
losgesprochen, den sie durch ihre Einschließung der Pfarrkirche,
die, wie der Erzbischof sagte, Simon selbst schon violirt hatte, berwirkt
hatten.
Beide Theile raubten, brandschatzten und
brannten in den zu den Erzstiftern Trier und Cöln gehörigen Ortschaften
und Simons Bruder, Theoderich, erhielt hierdurch den Beinamen "der Senger".
Endlich kam am 11.ten Junius 1331. zu Lahnstein
ein Vergleich zu Stande, der zwischen den Erzbischofen von Cöln und
Trier und denen mit den rothen Aermeln, auf einer und Simon von Kempenich,
Johann von Elz und ihren Verbündeten auf der andern Seite vermittelt
ward. Hierin, sühnten sich Simon Herr zu Kempenich mit dem Erbischofe
von Cöln und Johann Elz mit jenen von Trier aus. Mit deren mit den
rothen Aermeln ward Simon dadurch versöhnt, daß er ihnen tausend
Pfund Heller zur Entschädigung geben und zur Sicherheit der Zahlung,
Rasstig und Hosenposse, beide mit Einwilligung des Erzbischofs von Cöln
und es Herzogs von Baiern als Lehnsherren versetzen mußten. Im Falle
die beiden Lehnsherren ihre Einwilligung zu dieser Verpfändung nicht
geben sollten, so ward bedungen, daß als dann die Renten an beiden
Orten in die Hände des Erzbischofs von Trier, bis zu Zahlung der tausend
Pfund Heller, übergeben werden sollten. Der Termin, bis wohin alle
diese Punkte erfüllt seyn sollten, ward bis zum 25.ten Juli ausgesetzt
und bis dahin sollte Simon von Kempenich Burg und Thurm zu Kempenich dem
Grafen von Sayn übergeben.
Wenn er nun auf solche Art Genüge geleistet
habe, so sollte er auch wegen seinen Gegenforderungen von denen mit den
rothen Aermeln befriedigt werden.
Es sollte alsdann wieder Freundschaft und
Einigkeit zwischen beiden Theilen hergestellt, die Gefangenen, den Senger
Theoderich doch noch ausgenommen, wieder frei gegeben werden und alle Brantrauf
und Brandschatzung verziehen seyn. Endlich sollte, sobald Simon seiner
Gefangenschaft entledigt seyn würde, der Zwist zwischen ihm und seinem
Vetter Gerhard, von dem Grafen Johann von Sayn, Robin, Probst zu Wetzlar,
seinem Bruder und von Theoderich, Herrn zu Isenburg und und Gerlach, seinem
Sohne, entweder durch einen Vergleich, oder durch einen Rechtsspruch entschieden
werden.
Simon überlebte diese Fehde nicht lange,
denn schon im Jahr 1339. kömmt seine Gemahlin Catharina als Frau zu
Kempenich, nebst ihrem ältesten Sohne, Simon und im Jahr 1341. kömmt
sie als Wittwe weiland Simons Herren zu Kempenich mit ihren beiden Söhnen,
Simon und Johann in Urkunden vor.
Sie war eine Schwester eben jenes Grafen
Johann von Sayn, der als Schiedsrichter zwischen ihrem Gemahle und dessen
Vetter Gerhard ausgesetzt war. Zuletzt besiegelte sie noch im Jahr 1345.
den Lehensrevers ihres Sohnes, Simon über Kempenich.
7.
Nach Gerhards von Kempenich Tode ward die
von ihm besessene Hälfte der dasigen Burg und Herrschaft wieder ein
erledigtes Lehen des Erzstiftes Trier. Simons ältester Sohn, Simon,
der die andere Hälfte in Besitz hatte, ward nun im Jahr 1345. vom
Erzbischofe Balduin mit der ganzen Burg und Veste Kempenich, und mit allem
dem Gut, das Kempenicher Gut genannt, mit Gerichten, Herrschaften und Rechten
wie die von Alters dazu gehört hatten, als mit einem aufgegebenen
ledigen Lehen für sich und seine Leibes-Erben belehnet; und bei dieser
Belehnung ward ausdrücklich vorbehalten, daß das Lehen nie mehr
getheilt, sondern immer unzertheilt bleiben soll. Sein Bruder, Johann,
bestätigte den von ihm ausgestellten LehnRevers in einer eigenen Urkunde
auf den Fall, wenn vielleicht zur Zeit die ganze Burg, oder ein Theil derselben,
auf ihn kommen sollte.
Simon belehnte hierauf als Herr von Kempenich
im Jahr 1348. einen gewissen Sterop von Ulmen mit dem Hause zu dem Neuenhofe
und allem was dazu gehöret, so wie schon sein Vater im Jahr 1350.
einem gewissen Werner Süzin ein Lehen von fünf Malter Kornrenten
zu Nuwenheim ertheilt hatte.
Noch andere Lehen ertheilte Simon als Herr
zu Kempenich z. B. im Jahr 1352. ein Stück Landes zu Münster
Meinfeld an den Scheffen Johann Kalleß von Coblenz und im Jahr 1359.
den dritten Theil am Zehnten zu Wiebelsheim und Niedernberch an die Ritter
Eberhard und Johann von Braubach.
In diese Periode fällt das Verzeichniß,
die Rolle aller damaligen Kempenicher Aktiv Lehen. Gemäß demselben
war Diederich von Ulmen mit dem dinglichen Hofe zu Seele und mit dem Hofe
zu Haussen, Heinrich von Pirmont mit vier Mühlen bei Bröhl, einem
Hofe und Walde zu Dünnfels und mit Sechs Malter Korn-Renten zu Neuheim,
Richard Meinfelder mit einem Weingarten zu Andernach, Emrich von Lahnstein
mit Acht Mark Geldes zu Säbich und Wilhelm Blaist von Arras mit einem
Hofe zu Siele, von wegen der Herrschaft Kempenich belehnt.
Humbracht von Schonenberg war Kempenicher
Lehenmann von wegen der Zehnten zu Wesel und dortiger Gegend, Eberhard
und Johann von Braubach, von wegen dem dritten Theil des Zehnten zu Niedernberg
und zu Wiebelsheim, Hartwin von Winningen, von wegen Sechs Mark Geldes
zu Safftig, Friedrich Weltbote, und sein Bruder, von wegen dem Hofe zu
Feils und Johann Goris von wegen einem Lehen zu Sabich, Gyße von
Jnnich trug als Kempenich Lehen die Vogtei zu Einig, Diederich von Miesenheim,
zween Morgen Landes und eine Rente von vierzehn Sommer Korn zu Safftig,
Johann Sterop von Ulmen den Neuenhof und Blechhausen, Goßwin von
Dreys den Zehnten, Sechszehn Morgen Landes und drei Hofstätte zu Dreys,
Christian von Rammershofen den Zehnten und die Kirchengabe zu Rammershofen,
und Nieclas Bosten Claiß Sechszehn Mark Geldes zu Kempenich.
Peter Huelbach war Mann und Vasall von der
Vogtei zu Gondorf, Heinrich von Polch von fünfzehn Mark Geldes zu
Kempenich, Meinwart von Kottenheim von Acht und zwanzig Morgen Landes uß
Hanefelt, Johann und Conrad von Metzenhausen, Gebrüder, von Boppard,
von dem Zehnten auf weseler Berge, zum Hain, zu Damscheit und
zu Dodenweiler und Arnold Hoele von Rhense von einen Stück Landes
bei Münster Meinfeld.
Ein Hof zu Koblenz, bei unserer Frauen-Kirche
in der Melgasse gelegen war ein Lehen Wilderichs von Walderdorf, der Hof
zu Vilsche ein Lehen Friedrichs Brenner, ein Weingarten an der wirtzhelden
ein Lehen Johannes Hoylehe, ein Weingarten zu Hatzenport ein Lehen Friedrichs
Wallbode von Girstenach und das Haus Dirfelt ein Lehen Dielghens von Zolfar.
Diedrich Hust von Ulmen war mit der Vogtei
zu Mendich, Otto Rodel mit einem Weingarten zu Konstdorf, Johann Fust von
Stromberg mit dem Gerichte zu Vendersthe, Niklas von Alken mit einer Hofstad
zu Alken bei dem Pütze, und Johann Rade mit Kalmstrandt belehnet.
Die beiden Johann von Mylwalt, der Alte
und der Junge, trugen von der Herrschaft Kempenich verschiedene Theile
am Zehnten zu Wesel zu Lehen.
Andere Theile am nämlichen Zehnten
besaß Ludwig von Otterstein, so wie die Gebrüder Beyn mehre
Theile an dem Zehnten zu Urbar, Niederberg, Wiebelsheim, Buch, Burheim
und Nentzhauser Haide.
Niklas Hust war Kempenicher Lehnmann von
seinem Gut zu Mendich, Werner Suntz von einem Stück Weingarten und
Land zu Niederlahnstein, Wilhelm Humericht vom dritten Theil des Zehnten
im Weseler Gerichte, zu Perscheit, zu Delldofen und zu Langescheit, Johann
Hutt von einem Lande zu Sintzig, Conrad genannt Prediger von Poppart, von
Gütern zu Damscheid und zum Hain, Otto von Antwyler von wegen Acht
Mark Geldes, Gerhard Mant von Limpurch von Weingärten zu Alken und
Hatzenport, und Gothard Wolf von Rindorf von einem Fuder Weins zu Safftig,
einem Hof zu der Heiden und einem Burgseß zu Kempenich.
Johann Bruen von Smydeburg besaß den
Zehnten zu Luderod, zu Wibelsheim, zu Buchen, zu Birken, zu Niedernburg
und zu Urbar, ebenfalls als Kempenicher Lehen. Beumont von Daun hatte zehn
Gulden Geldes vom Hofe zu Safftig. Ein Gut zu Seil war ein Lehen Heinrichs,
genannt der gute Ritter von Sintzich, fünf Malter Kornrenten auf dem
Hofe zu Dreiyß ein Lehen des Bartholomäus von Bachheim, Güter
in Weseler Mark, ein Lehen Diedrichs Frye von Paffenau und seines Sohnes
Paulus und der halbe Hof zu Feils, bei Münster Meinfeld ein Lehen
des Ritters Johann, genannt Brender von Lahnstein.
Johann Kaliß Scheffen zu Koblenz hatte
ein Lehnstück zu MünsterMeinfeld, Johann von Kottenheim zu Hanfelt,
Johann von Brandenburg, Herr zu Esche, ein Lehnstück zu Feils, Diedrich
von Etternich, eines zu Etternich, Henne Hillen Sohn zu Mertloch und Gerlach
Schaffretz Sohn zu Alken.
Die Vogtei zu Gondorf hatte Ritter Werner
von der Leyen als Kempenicher Lehen; Eberhard Ritter und Johann Edelknecht
von Braubach waren mit einem dritten Theil am Zehnten zu Wiebelsheim, und
zu Niederburg, Werner Suntz, mit fünf Malter Kornrenten zu Neuheim,
Johann Hartewins Sohn von Lorch mit Gütern zu Niederlahnstein, Johann
von Monreal mit einem Gute zu Eschwill, und Catherina Tochter des Werner
Frank mit der Vogtei zu Esche, einer Wiese zu Dickenscheid und einer bei
dem Leyborne belehnet.
Ritter Emmerich von Lahnstein hatte acht
Mark Geldes, Giso von Dill die Vogtei zu Einig, Heiderich Bastart von Limpach
Drei Gulden Geldes zu Safftig, Johann von Waldeck, Repghen genannt, den
achten Theil des dinglichen Hofes zu Kröf und Walter von Franken fünf
Malter Kornrenten zu Wafern als Lehen.
Mit verschiedenen Theilen an den mehr gemeldeten
Zehnten zu Wesel, zu Urbar, Niedernburg, Wibelsheim, Birken, Nennthausen,
Buche, Luderod, Perscheid, Dillhofen, Langscheit u. s. w. waren auch Henne
Beuen, Herman Mylwalt, Hermann Fry, Humbracht, Ritter von Schonenburg,
Diederdich Mylwald, Heinrich von Gottern und Nikelas Kindelin von Schmydeburg
von wegen der Herrschaft Kempenich belehnet.
Der gedachte Hermann Mylwalt war noch benebst
Lehenmann von den Präbenden zu unser lieben Frauen zu Wesel und Johann
Fait zu Simmern, Diederich von Platten, Werner Dering von Enkerich und
Henne von Mylen von wegen der Gefangenschaft des Johann Fait zu Kempenich.
8.
Simon, Herrn zu Kempenich Gemahlin war Hedwig.
Da ihre Söhne im Jahr 1389 den Johann von Schonenberg ihren Oheim
nannten, so muß Hedwig eine Schwester desselben, und folglich eine
geborne von Schonenburg gewesen seyn, oder Johann von Schonenburg muß
eine Schwester Simons von Kempenich zu Gemahlin gehabt haben. Nebst dieser
seiner Gemahlin Hedwig tauschte Simon im Jahr 1351. mit dem Herrn von Landskron
Leibeigene aus.
Sein und seiner Gemahlin Gedächtniß
kommt im Nekrolog der Abtei Laach vor; von seinem Bruder Johann ist weiter
nichts bekannt, als daß er im Jahr 1345. die Lehnsversprechungen
gebilligt hatte, die sein Bruder Simon dem Erzbischof Balduin von Trier
dem Erzbischofe Balduin von Trier that. Dieser hatte vier Söhne und
eine an Emmerich von Waldeck verehelichte Tochter Irmgard. geben im Jahr
1367 der Abtei Laach zum Seelenheil ihres Vaters Symon Herrn zu Kempenich
und ihrer Mutter Hedewich, eine jährliche Rente von zwei Malter Korn,
die ihr Amtmann zu Esch /:Kirchesch:/ von ihrer Vogtei daselbst jährlich
liefern sollte.
Simon gab im Jahr 1378 seine Einwilligung,
als Johann Brender von Lahnstein seine Gemahlin, Iliane, mit der Hälfte
des von der Herrschaft Kempenich lehenrürigen Hofes Feils bei Münster
bewittumte. Mit Bewilligung seiner beiden Brüder Johann und Heinrich
verkief er im nehmlichen Jahre einem Scheffen zu Maien eine Kornrente von
fünf Malter und im Jahr 1375. seinen halben Hof zu Maien, so wie er
demselben mit seinem Bruder Johann abgetheilt hatte. Dem nehmlichen Scheffen
Niklas Meyen verkief er im Jahr 1376. seine Renten und Güter zu Kirchesch,
nehmlich die Hälfte dessen, das zur Herrschaft Kempenich gehörte,
an Landen, Leuten, Gerüchten, Kirchgaben, Wasser, Weiden u. andere
Sachen. Nach dieser Zeit kömmt Heinrich von Kempenich nicht mehr in
Urkunden vor, so wie auch von seinem Bruder Theoderich seit dem Jahr 1367.
weiter nichts mehr bekannt ist. Die beiden Brüder Simon und Johann
waren in der Folge die Einzigen regierenden Herren zu Kempenich. Mit einziger
Bewilligung seines Bruders Johann verkief Simon im Jahr 1379. dem oft gedachten
Scheffen von Maien die Hälfte einer Mühle und jener verbürgte
im Jahr 1381. einen Schuldschein, den Simon über acht Malter Korn
und zwei Fuder Wein ausgestellt hatte.
9.
Mehrere väterliche Domanialgüter
hatten die Brüder Simon und Johann von Kempenich unter sich vertheilt,
wie solches die eben anfgeführten Urkunden beweisen, wo Simon blos
die Hälfte eines Gutes, nur Scheidunge und Teilunge Johanns, seines
Bruders verkief. Aber Schloß, Burg, Veste und Herrschaft Kempenich,
die gemäß dem Lehn=Revers vom Jahr 1345. unzertheilt verbleiben
mußten, behielten sie in gemeinschaftlichem Besitze. Von wegen dieser
Gemeinschaft schlossen sie im J. 1389. für sich und ihre Nachkommenschaft
einen Burgfrieden zu Kempenich, den ihr Oheim, Johann, Herr zu Schonenburg
und ihr Schwager, Emmerich von Waldeck, vermitteln, und nebst diesen auch
noch Friedrich von Tonnenberg und Landskron, Johann Herr zu Schonenburg,
Heinrich Rollman von Dadenberg und des Johann von Kempenich Schwiegervater,
Heinrich Hugelhoeuen Schultheiß zu Eschweiler besiegeln halfen. Anfangs
warden die Grenzen, innerhalb welcher der Burgfrieden bestehen soll, bestimmt,
daß er "an Sal gain an der Alder Burch des wegis uß bis in
dat Dorf an den meysten Wyer. Jed vort die Drenke zu der Furt Sierstzien
voyß alle umbe. In die Hoele her horre biß an Sent Bernharz
Baum. Jed vort den Kirchwech yn bis zo oylschusen geynsytz des Borntz.
Sießtzien voyße. Jed vort dat vloß bis in die Bach. Jed
vort hore die Bach uß bis an die zyppen. Jed vom danne hore vort
den wech bis weder an die alte Burch." Innerhalb diesen Burgfieden soll
keiner an des anderen Leib, Gut, oder Gesind greifen, keiner den andern
verwunden, lahmschlagen oder gar tödten, unter der Strafe, den Burgfrieden
räumen zu müssen und sein Hauß, Land, und Leuten, die dem
anderen, oder dessen Erben zufallen sollten, zu verlieren. Keiner soll
des andern Feind werden und ihn feindlich behandeln, es sey dann, daß
er ihn vierzehn Nächte vorher gewarnt habe und während der Fehde
soll keiner Macht haben, das dem andern weggenommene in die Burg einzubringen.
Keiner soll des andern Knecht, der denselben verlassen, während einem
Jahre in Dienst aufnehmen, es sey dann, daß der andere seine Einwilligung
hiezu gäbe. Der Thurm, das Thor die Kapelle, Wasser, Brunnen, Armbruste
und anderes Geschütz, Mühle, Wege und Steege, sollen beiderseits
gemeinschaftlilch seyn und kein Theil soll Macht haben, für sich,
oder die Seinigen, Burg, Veste und Herrschaft Kempenich zu veräußern,
verkaufen oder verpfänden, wenn es nicht mit allerseitiger Bewilligung
geschieht. Jeder der sich verehelichet, soll seine Gattin auf sein Haus
bewittumen können. Keiner soll des andern Feind in die Burg aufnehmen,
sondern, wenn er ohne sein Vorwissen in die Burg gekommen ist, und er davon
Wissenschaft erhält, so soll er ihn auf der Stelle wieder fortreiten
lassen, ohne daß derselbe bei diesem Abzuge einen feindlichen Anfall
seines Gegners zu befürchten haben. Wenn jemand einen andern einerhalb
dem Burgfrieden aufnehmen würde, /:unthalde:/ so soll dieses den geschworenen
Pförtnern und Thorknechten berichtet werden und der Aufgenommene soll
binnen einem Monate sein Aufnahms=Geld /:unthaltgelt:/ bezahlen und zwar
wenn er ein Fürst ist, mit vierzig Gulden, wenn er ein Stadtberger
ist, eben so viel, wenn er ein Herr ist, mit zwanzig, ein Ritter mit zehn,
und ein Knecht mit fünf Gulden. Nebst dem soll er auch während
seiner Aufnahme und Aufenthalt schwören, den Burgfrieden zu halten.
Das Aufnahmsgeld soll zum gemeinen Baue zu Kempenich, dort wo es am nöthigsten
seyn würde, verwendet werden. Wenn des einen Gefangener demselben
entliefe und sich zu dem andern flüchten würde, so soll dieser
denselben, als bald wieder ausliefern u. s. w.
10.
Seit dem Jahr 1389. bis 1414. stellten beide
Brüder, manchmal zusammen, manchmal auch nur der Aelteste derselben,
Symon, verschiedene Lehenbriefe über Kempenicher Aktivlehen aus z.
B. Im Jahr 1389. an Ritter Henne von Schmiedtburg über den dritten
Theil am Zehnten zu Urbar, Niedernburg, Buche und Ludenrothe im Jahr 1395.
an Ritter Werner von der Leyen über die Vogtei zu Gondorf; im Jahr
1412. an Ritter Friedrich Waldpot Herrn zu Ulmen, über dessen Lehenstücke;
an Ritter Brenner von Stromberg und seine Mitganerben über das Dorf
Fendersheim, und im Jahr 1414. an Henne Hille, Son, von Maien, über
ein Lehnstück zu Kempenich. Nach dieser Zeit scheint Symon ohne Leibeserben
gestorben zu seyn, wenigstens war es im Jahr 1420. blos sein Bruder Johann,
der den Herman Fryhe von Paffenau mit einigen Zehnten zu Wesel, Niedernburg,
Urbar, Wibelsheim, Bopperait, u. s. w. belehnte.
Dieser war mit Gertrud des Ritters Heinrich
von Hugelhoeuen, Schultheiß zu Eschweiler, vermählt, mit der
er im Jahr 1395. an Conrad, Herrn zu Brohl, um zwei hundert und fünf
und zwanzig Gulden, Blaßweiler und Beilstein verpfändete. Er
hatte eine einzige Erbtochter Hedwig die an Peter, Herrn von Schöneck,
auf dem Hunsrücken, verehelicht war. Dieser war mit seinem Schwiegervater
Johann im J. 1423. im Besitze des Schlosses Kempenich, wo er dem Erzbischofe
Theoderich von Cöln und dessen Dienerschaft die Oeffnung zusicherte.
11.
Peter Herr zu Schönek war im Besitze
des Schlosses Kempenich, als sein Schwiegervater Johann im Jahr 1424.,
ohne männliche Leibes=Erben starb, und mit ihm das Geschlecht der
Herren von Kempenich ausstarb. Der trierische Erzbischof Otto, Graf von
Ziegenhain, benutzte diesen Vorfall, um Schloß und Herrschaft Kempenich
als eröffnetes und heimgefallenes Mannlehen seinem Erzstifte zuzuwenden.
Er rückte vor Kempenich vor und zwang die beiden Brüder, Peter
und Johann von Schöneck, Schloß und Herrschaft dem Erzstift
zu übergeben.
Er stellte hierauf den Kempenicher Vasallen
eigene Lehenbriefe von wegen der an ihn und sein Erzstift heimgefallenen
Herrschaft Kempenich aus, z. B. am 8.ten Jenner 1425 an Jacob von dem Baumgarten,
genannt Dumegen, über ein Haus und eine Hofstatt innerhalb der äußersten
Pforten zu Kempenich u. s. w.
12.
Nach des Erzbischofes Otto Tod, brach der
bekannte langwierige Zwist zwischen dem Erzbischofe Raban und seinem Gegner,
Ulrich von Manderscheid, aus. Die Brüder Peter und Johann, Herren
zu Schöneck und zu Olbrücken, hatten die Partei des erstern ergriffen
und deswegen wurden sie hernach von selben im Jahr 1434. mit der "Burg
und Vestunge Kempenich mit Herschaften, Gerichten, Landen, Luden, Dörfern,
Walden, Wiesen, Buschen, Felden, Wassern, Weiden und allen andern yren
Zugehörungen," belehnt, so wie "Herr Johann das vorgenannt, Peters
Schwiegerhere und andre Herrn zu Kempenich vor yme dieselben Burg und Herrschaft
mit yerer Zugehoerungen" vom Erzstifte zu lehen getragen hatte. Dieser
Belehnung ungeachtet verpfändete der nehmliche Erzbischof Raban doch
hernach, die Veste und Herrschaft Kempenich, nebst Schönecken und
Andern, den Grafen von Virnenburg um fünftausend Gulden, und diese,
nicht die Herren von Schönecken, waren im Jahr 1453. im Besitze dieser
Veste und Herrschaft. Der von den meisten seiner väterlichen Besitzungen
vertriebene Sohn Peters von Schönecken, Johann der Junge, Herr zu
Schönecken, Olbrück und Büresheim that sogar in gedachtem
Jahr 1454. auf seine Ansprüche an Kempenich und die Belehnung mit
selber Herrschaft Verzicht. Erzbischof Jacob von Trier versprach ihm aber
dagegen daß, wenn er, Johann der Junge, sich verehelichen und Kinder
männlichen Geschlechtes erzeugen würde, er ihm die Herrschaft
Schöneck auf dem Hundsrück wieder einräumen und seinem Sohne
die Hälfte an Kempenich zur Einlösung mit fünftausend Gulden
gestatten und ihn hiermit dann belehnen wollte. Nach dieser Zeit hatte
Simon Boest von Waldeck, dessen Großmutter eine Tochter des letzten
Herrn von Kempenich und dessen Mutter eine Tochter Peters von Schöneck
war, eine Belehnung mit der Herrschaft Kempenich von Kaiser Friedrich erwirket,
die aber von dem nämlichen Kaiser im J. 1471. auf einen trierischen
Bericht, daß Kempenich trierisches, jetzt ans Erzstift heimgefallenes
Lehen sey, zurückgenommen ward. Erzbischof Johann von Trier löste
hierauf am 27.ten Horrrnung 1480. vom Grafen Philipp von Virnenburg die
Kempenicher Pfandschaft mit fünftausend Gulden wieder ein und der
obengedachte Simon Boest von Waldeck that im J. 1490. auf seine Ansprüche
an Kempenich Verzicht.
13.
Nach dem Tode des Georg, letzten Herrn von
Schöneck, wollte Erzbischof Jakob von Trier das Schloß Schöneck
auf dem Hundsrück als heimgefallenes Lehen an sich ziehen, er konnte
es aber nur durch einen Vergleich bewerkstelligen, den Herzog Wilhelm zu
Jülich und Berg vermittelte. In diesem am 9.ten Dezember 1508. zu
Andernach, ausgefertigten Vergleich ward Schloß und Herrschaft Schöneck,
mehrere benannte Güter jedoch ausgenommen, dem Erzstift Trier eingeräumt,
dagegen mußte aber der Erzbischof im Jahr 1509. der Wittwe des letzten
Herrn von Schöneck, Wilhelmine von Lützenrath und ihrer noch
damals unmündigen Tochter, Margarethe, um Acht tausend rheinische
Gulden pfandweis übergeben "Schloß und Herrschaft Kempenich,
mit allen und iglichen desselbigen Hocheit, Herlichkeit, Gerechtigkeit,
in und zugehoer, das sy an Landen, Luden, Dorffern, Diensten, Gerüchten,
Gerechtigkeiten, Gulten, Renten, und Gefehlen, Walden, Felden, Wiesen,
Weyden, Wassern, Jegereien, Fischereien, Gebode und Verbode, Hoe und nydden"
u. s. w.
Bei dieser Pfandschaft blieb es bis zum
J. 1581., wo der kurtrierische Marschall, Anton, Herr zu Elz nach dem Tode
der schöneckischen Wittwe, jedoch, noch bei Lebzeiten ihrer Tochter,
die Pfandschaft für sich einlöste. Dies geschah unter dem trierischen
Erzbischof, Jacob von Elz; die Urkunde aber über die neue Pfandschaft
ward erst von seinem Nachfolger, Johann von Schönberg in J. 1581.
ausgefertiget und hierin ward dem neuen Pfand=Inhaber auferleget, nebst
den zahlten Achttausend Gulden, noch weiter viertausend Goldgulden an der
Burg Kempenich zu verbauen. Der weitere Inhalt dieser Urkunde bestand darin,
daß der Kurfürst sich die Huldigung, die Appellationen in Rechtssachen,
die geistliche Gerichtsbarkeit und die Reichs= und Landsteuer in der kleinen
Herrschaft Kempenich vorbehielt und daß er dem Pfand=Inhaber die
Versicherung gab, daß die Pfandschaft vor Ablauf fünfzig Jahren
nicht sollte eingelöset werden können.
Indessen währte diese Pfandschaft,
die der Elzischen Familie Veranlassung zum Beinamen von Kempenich war,
doch über zweihundert Jahre. Erst im J. 1785. löste sie der letzte
Kurfürst von Trier, Clemens Wenzeslaus, für sein Erzstift wieder
ein. -
Anm.
Nicht 1785 sondern schon 1777 löste
Kurfürst Clemens Wenzeslaus Kempenich ein und machte ein Kurfürstliches
Amt daraus. Dem Kempenich, Engeln, Hausen, Lederbach, Leimbach, Morswiesen,
Spessart, Wabern, Weibern, Blasweiler und Kirchesch angehörten. Auf
Blasweiler u. Kirchesch machten die Grafen von Eltz Anspruch und behaupteten
daß solche Allodien wären und nicht zur Pfandschaft gehörten.
Im Jahr 1784 waren Johann Philipp Hardung AmtKellnerni u. Verweser, Franz
Peter Darth Gerichtsschreiber.