Edle Herren
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Geschichte der Herrschaft Kempenich

- geschrieben um 1800 - lagernd im Landeshauptarchiv zu Koblenz, Bestand 701, 784 -
(1. Übersetzung vom April 1991 - im Originaltext - Ernst Lohmeier, Archiv Lohmeier)
 

1.

Unter dem Namen der Herrschaft Kempenich war bis im fünfzehnten Jahrhundert eine kleine Herrschaft, im Ländchen bekannt, das von eigenen Dynasten beherrscht ward.

Sie nannten sich Herren von Kempenich, bewohnten Burg und Veste gleichen Namens, hatten daselbst und an vielen anderen Orten, Burgmänner und Vasallen und waren selbst Lehnträger des Erzstiftes Trier. Ihr Geschlecht starb im Jahr 1424. im MannStamm aus und ihr Schloß und ihre Herrschaft warden von den Kurfürsten von Trier als heimgefallenes Lehen, theils wieder als Lehen, theils als Pfandschaft, abgegeben, bis sie endlich in neueren Zeiten eingelöset und dem Erzstift Trier einverleibt warden.
 
 

2.

In beiden StiftungsUrkunden der Abtey Laach von den Jahren 1093. und 1112. kommen Graf Mefried von Wied und sein Bruder Richwin von Kempenich, als Zeugen vor; die nehmlichen erscheinen, jedoch blos unter dem Namen: Graf Mefried, und sein Bruder, Richwin, in einer Urkunde, die Erzbischof Bruno von Trier im J. 1103. für das Collegiatstift zu Münster Meinfeld ausstellte, und Erzbischof Arnold von Kölln zählte in seiner ausfehrlichen Beschreibung der Wohlthäter des Klosters Rolandswert, vom Jahr 1143., unter dieselbe auch einen Richwin von Kempenich, der diesem Kloster Besitzungen zu Ramersbach, Runmersdorf und Ludinkoven geschenkt gehabt habe. Es lebten folglich zu Ende des eilften und zu Anfange des zwölften Jahrhunderts zween Brüder, deren einer ein Graf von Wied, der andere ein Herr von Kempenich war. Beider Voreltern sind unbekannt und man will hieraus die Vermuthung ziehen, daß beide StammVäter der folgenden Grafen von Wied und Herren von Kempenich gewesen seyen. So richtig diese Vermuthung zu seyn scheint, so unerörtert bleibt dabei doch noch die Frage, woher es gekommen seyn möge, daß von zween Brüder einer den Beinamen von Wied, der andere jenen von Kempenich angenommen gehabt habe?

Das Wohnschloß des ersteren lag auf der rechten, jenes des anderen auf der linken Rheinseite und die wiedischen Geschichtsschreiber folgern hieraus die Behauptung, daß die alte Grafschaft Wied dies und jenseits des Rheines gelegen gewesen sey und daß Mefried bei der Brüdertheilung die Besitzungen auf der rechten Rheinseite erhalten, und sich von seinem Wohnsitze einen Grafen von Wied, Richwin hingegen jene Besitzungen auf der linken Rheinseite ererbt und sich einen Herrn von Kempenich genannt habe.

Das Schloß Kempenich war nicht weit von Laach, vom Laacher See, von Nikendich und von Wehr entlegen; es lag in jener Gegend die zu den Besitzungen der alten Grafen von Aar-Hochstadten gehörte.

Ums Jahr 920. hatte der an Schlössern und Landen mächtige Sibodo, Graf im Ahrgau, sein Landgut Wehr zur Stiftung eines Jungfrauen-Klosters zu Steinfeld hergegeben. In der Folge, zwischen den Jahren 1045. und 1061., brachte Heinrich I. der Unsinnige genannt, Pfalzgraf zu Aachen, mit seiner Gemahlin Mechthild, einer gebornen Gräfin von Aar, die Herrschaft Laach und die Burg daselbst, mit der südlichen Hälfte des dasigen Sees, an sein Geschlecht.

Sein Sohn, Heinrich II., gab hernach, im Jahr 1093., diese mütterliche Erbschaft, nebst mehreren anderen Besitzungen, an das von ihm gestiftete Kloster Laach und er nannte sich, in der hierüber ausgefertigten Urkunde, ein Pfalzgrafen bei Rhein und Herrn von Laach.

Erst in der Folge, im zwölften Jahrhundert, kam die nämliche Hälfte des Laacher Sees mit dessen Ufer, so weit es sich in das Nikendicher Gebiet erstrecket, durch eine Schenkung des Grafen Gerhard von Hochstaden an das nämliche Kloster.

Die Gräfin Hedewig von Aar bewohnte die Burg der Grafen von Hochstaden zu Nikendich. Aus allem diesem folget, daß bis in die Mitte des eilften Jahrhunderts der ganze District, worin Laach, Wehr, Nikendich und auch Kempenich lagen eine unzertheilte Besitzung der alten Grafen von Aar-Hochstadten gewesen sey, daß nachher, bei einer Theilung unter ihren Erben, die nördliche Seite des Laacher Districtes der Grafen von Hochstaden und die südliche Seite der Pfalzgrafen zu Theil geworden sey, und daß man folglich damals nichts von Grafen von Wied gewußt habe, die in jenen Gegenden Besitzungen gehabt hätten.

Jene welche diese Behauptungen aufstellen, erklären nun ihre Vermuthung, wie Richwin, Bruder des Mefried von Wied, zu dem Schlosse, und hiedurch zu den Beinamen von Kempenich gekommen sey, auf folgende Art.

Die nehmlichen Pfalzgrafen welche Stifter des Klosters Laach waren, hatten auch auf der rechten Rheinseite nicht nur ansehnliche Besitzungen, sondern auch Vasallen. Ein solcher Vasall war vermuthlich der oft gedachte Graf Mefried von Wied, da es bekannt ist, daß die Grafschaft Wied von jeher immer pfälzisches Lehen war; und solche Vasallen waren auch im Jahr 1088. die drei Brüder Gerlach, Wilhelm und Richwin, Dynasten von Rommersdorf, welche ohnweit den pfälzischen Besitzungen, Bendorf, Heimbach und Bisena /:Isenburg:/ auf einem hinter der von ihrem Geschlechte gestifteten Abtei Rommersdorf gelegenen Berge, den man noch die Alte Burg nennet, ihr Wohnschloß hatten.

Gerlach, der Aelteste unter diesen drei Brüdern pflanzte vermutlich den Rommersdorfischen Stamm fort, er kommt noch im Jahr 1107. in der Stiftungs-Urkunde der Abtei Springirsbach, vor und sein Dynasten-Geschlecht starb erst nach dem Jahr 1114., mit seinem Sohn Reginbold aus.

Wilhelm mag unbeerbet gestorben seyn; und der jüngere, Richwin, ward von dem Pfalzgrafen mit einem Lehen ohnweit der Burg zum Laach versehen, ging auf die linke Rheinseite über, bewohnte ein mitten in den pfälzischen Besitzungen gelegenes Schloß und legte sich von demselben den Beinamen, von Kempenich, zu. Sein vierter Bruder, Mefried, hatte wahrscheinlich schon vor dem Jahre 1088., die Grafschaft Wied besessen, und daher den Beinamen von Rommersdorf abgelegt.

Sonderbar müssen freilich diese Behauptungen manchem scheinen, aber doch nicht sogar sonderbar jenem, der aus der Geschichte weiß, daß just in den damaligen Zeiten die Epoche war, wo die Grafen und Herren sich von ihrem Wohnschlössern zu benennen anfingen, wo sich mancher heute von diesem, Morgen von einem anderen Schlosse benannte, und wo oft Brüder, die Anfangs ein und das nehmliche Schloß bewohnten, in der Folge sich in mehrere Schlösser theilten und von diesen ihre abgesonderten verschiedenen Bei- und Geschlechts-Namen sich zulegten.

Zur weiteren Bestärkung obiger Vermuthungen führt man noch an, daß die Dynasten von Rommersdorf, da sie ein Zweig der alten Herren von Isenburg waren, zween Querbalken, so wie auch diese in ihrem Wappen gehabt hätten, und daß, da die Dynasten von Kempenich ebenfalls diese zween Querbalken immerhin beibehalten hätten, sie vermuthlich mit jenen einerlei Stammes gewesen seyen.
 
 

3.

Nach dem Tode des Pfalzgrafen Wilhelm, einem Sohn des zweiten Laacherstiferts, des Pfalzgrafen Seyfried, mit dem der Stamm der alt-ripuarischen Pfalzgrafen ums Jahr 1140. ausstarb, ward Schloß und Herrschaft Kempenich aus Feudal, Allodial und die beiden von Jahr 1158. bis 1187. in Zeugenunterschriften vorkommenden Theoderich und Florenz von Kempenich vermuthlich Söhne des oft gedachten Richwin, besaßen dieselbe ohne alle Lehnsverbindung als Dynasten und als Allodialstücke.

Theoderich pflanzte vermuthlich den Kempenicher Stamm fort, da sein Name Lieblings-Name bei den folgenden Herren von Kempenich war, und da es bei den Diplomatikern eine bekannte Sache ist, daß in jedem Grafen- und Dynasten-Geschlechte immer Lieblings-Namen üblich waren und die Namen der Eltern gewöhnlich auf Kinder oder Enkel übergingen.

Seine Gemahlin war Hedwig eine Schwester der an Frederichen, Herrn von Virneburg vermählt gewesenen Lukard, die ihm drei Söhne, Salentin, Rosemannus und Theoderich gebar.
 
 

4.

Salentin von Kempenich kommt in einer Urkunde des trierischen Erzbischofs Theoderich, für die Abtei Laach vom J. 1215. vor. Auf einem Kreuzzuge gestorben war und nur einen Sohn, Theoderich der Jüngere, hinterlassen hatte, so waren es seine beiden Brüder, Rosemannus und Theoderich, nebst diesen seinem Sohne, welche als Verwandte des Grafen Hermann von Virneburg Bürgen bei dem Vertrage waren, den dieser im Jahre 1232. mit den Brüder Heinrich und Gerlach von Isenburg wegen dem Schlosse Schowenburg geschlossen hatte.

Nach einer späten Urkunde vom Jahr 1263. hatte Rosemannus nach dem Tode seines Bruders Salentin, die Vormundschaft über dessen noch unmündigen Sohn, Theoderich der Jüngere, geführt, und dieser scheint, nachdem er großjährig geworden, geistlich, Domherr zu Trier und jener gewesen zu seyn, dessen Testament vom Jahr 1276. noch wirklich vorfindlich ist.

Rosemannus war mit einer der Erbtöchter Gerlachs, des letzten Dynasten von Büdingen, vermählt, und er kommt daher mehrmalen in den Jahren 1235., 1247. u. 1255. mit senen Schwiegervater und seinen beiden Schwägern, Conrad von Hohenloh und Albert von Trimberg, in Urkunden vor, die das Haus Büdingen betrafen.

Wegen dieser seiner Gemahlin scheint er auch den gekrönten Löwen sein Kempenicher Wappen mit aufgenommen zu haben.

Im Jahre 1263. bezeugte, auf welche Art seine Blutsverwandte, Friedrich von Virnenburg und dessen Gemahlin Lukard, welche seiner Mutter Schwester war mit seiner und seiner eigenen Mutter, Hedwig, Bewilligung, den von gedachter Lukard aus einer Pfandschaft wieder eingelösten Hof Langenban der Abtei Rommersdorf geschenkt gehabt habe.

Im nämlichen Jahre nannte er sich den ältesten seines Geschlechts.

Sein Bruder, Theoderich, war ums Jahr 1229. als Blutsverwandter der beiden Brüder, Hermann und Philipp von Virnenburg Zeuge bei der von selben verglichenen Brüdertheilung.

Nur er pflanzte den Kempenich Stamm fort; von Rosemannus sind keine Kinder bekannt und Gerhard, der Nachfolger in der Herrschaft Kempenich, nannte sich im Jahr 1251. selbst einen Sohn Theoderich von Kempenich. und Erbe seines verstorbenen Vaters. Sein Oheim, Vaters-Bruder, war Rosemannus.
 
 

5.

Gerhard von Kempenich tat im Jahr 1251. auf Ansprüche verzicht, die er wieder die Abtei Himmerode gemacht hatte und suchte hierdurch sich des Vermächtnisses zu entledigen, das sein Vater derselben gemacht hatte. Dieser muß kurz vorher gestorben gewesen seyn, denn Gerhard hatte damals noch kein eigenes Siegel, sondern bediente sich jenes seines Oheims Rosemannus. In den J. 1267. u. 1269. besiegelte er zwo Urkunden zweier Kempenicher Burgleute, des Godfried Kolvo und Heinrich Seitz.

Im Jahr 1277. gab er seine Einwilligung, daß sein Vasall Daniel von Wunnenberg den Zehnten zu Bischofsdrone verkaufen könne und im Jahr 1285. ließ er sich, von dem Kapellane des Muttergottes-Altars in der Kirche zu Münstermeinfeld einen ihm zu Wirschheim schuldigen Zins ablegen.

Das Merkwürdigiste aber von ihm ist, daß er im Jahr 1277. mit Einwilligung seiner Gemahlin Beatrix, Burg und Herrschaft Kempenich, die bisher allodial gewesen waren, dem Erzstift Trier als Lehen aufgetragen habe.

Wahrscheinlich hatte er zwei Söhne der eine Theoderich hieß, des anderen Namen aber noch unbekannt ist. Theoderich kömmt in den Jahren 1299 und 1300 in Urkunden vor.

Er war mit dem Schlosse Kempenich belehnt und willigte im Jahr 1320. als Lehnherr des Ritters von Ulmen in eine Verschreibung des lehnrührigen Gutes zu Niedermendig an Lanzellot von Elz ein.

Von seinem Bruder ist nichts bekannt, als daß er einen Sohn hatte, der Gerhard hieß.
 
 

6.

Nach, Theoderichs von Kempenich Tode meldete sich dessen Bruders Sohn Gerhard Herr zu Kempenich im Jahr 1329. bei dem trierischen Erzbischofe Balduin um die Belehnung mit dem Schlosse Kempenich und Allem was dazu gehört, so wie dasselbe sein verstorbener Oheim Theoderich, Weiland Herr zu Kempenich besessen hatte. Der Erzbischof belehnte ihn mit der Hälfte von Kempenich und es war auch vermuthlich nur diese Hälfte, womit vor ihm sein Oheim belehnt gewesen war.

Es scheint hieraus die Folge richtig zu sein, daß nach dem Tode jenes Gerhard, der seine Veste und Herrschaft Kempenich im Jahr 1277. zuerst als Lehen auftragen und für sich un seine Erben als Lehn empfangen, dessen beide Söhne das Lehen unter sich vertheilt hatten. Die andere Hälfte an Kempenich besaßen die beiden Brüder Simon und Theoderich, die vermutlich Söhne des obengedachten Theoderichs gewesen waren. Zwischen diesen beiden Brüdern und ihren Helfershelfern, auf einer, und ihrem Vetter,Gerhard, und dessen Bundesgenossen auf der anderen Seite, kam es, die Ursache warum, ist unbekannt, im J. 1330. zu einer blutigen, hartnäckigen Fehde.

Die Freunde Gerhards von Kempenich, nämlich Gerhard und Gerhard von Landskrone, Burggraf Johann von Reineck, Theoderich von Schonenburg und Ritter Georg von Eich, nebst vielen Anderen, welche sich alle: "die mit den rothen Aermeln" nannten, verbanden sich am 26. Hornung 1331. mit Erbischofen Balduin von Trier wider Simon Herr zu Kempenich und versprachen ihm mit sechszig wohlgerüsteten Mannen auf ihre Kosten und Verlaust zu dienen und ihm das Haus Kempenich gewinnen zu helfen.

Simon hatte auf seiner Seite seinen Bruder Theoderich den Ritter Johann von Elz und mehre Andere. Er war im Besitze der Burg Kempenich und hatte sich die dortige Pfarrkirche, wo er sich mit den Seinigen aufhielt und die er befestigte, zur Schutzwehr wider seine Feinde gewählt.

Diese umzingelten und belagerten ihn daselbst und warden am 13. April 1331. vom Erzbischof Balduin von dem Kirchenbann losgesprochen, den sie durch ihre Einschließung der Pfarrkirche, die, wie der Erzbischof sagte, Simon selbst schon violirt hatte, berwirkt hatten.

Beide Theile raubten, brandschatzten und brannten in den zu den Erzstiftern Trier und Cöln gehörigen Ortschaften und Simons Bruder, Theoderich, erhielt hierdurch den Beinamen "der Senger".

Endlich kam am 11.ten Junius 1331. zu Lahnstein ein Vergleich zu Stande, der zwischen den Erzbischofen von Cöln und Trier und denen mit den rothen Aermeln, auf einer und Simon von Kempenich, Johann von Elz und ihren Verbündeten auf der andern Seite vermittelt ward. Hierin, sühnten sich Simon Herr zu Kempenich mit dem Erbischofe von Cöln und Johann Elz mit jenen von Trier aus. Mit deren mit den rothen Aermeln ward Simon dadurch versöhnt, daß er ihnen tausend Pfund Heller zur Entschädigung geben und zur Sicherheit der Zahlung, Rasstig und Hosenposse, beide mit Einwilligung des Erzbischofs von Cöln und es Herzogs von Baiern als Lehnsherren versetzen mußten. Im Falle die beiden Lehnsherren ihre Einwilligung zu dieser Verpfändung nicht geben sollten, so ward bedungen, daß als dann die Renten an beiden Orten in die Hände des Erzbischofs von Trier, bis zu Zahlung der tausend Pfund Heller, übergeben werden sollten. Der Termin, bis wohin alle diese Punkte erfüllt seyn sollten, ward bis zum 25.ten Juli ausgesetzt und bis dahin sollte Simon von Kempenich Burg und Thurm zu Kempenich dem Grafen von Sayn übergeben.

Wenn er nun auf solche Art Genüge geleistet habe, so sollte er auch wegen seinen Gegenforderungen von denen mit den rothen Aermeln befriedigt werden.

Es sollte alsdann wieder Freundschaft und Einigkeit zwischen beiden Theilen hergestellt, die Gefangenen, den Senger Theoderich doch noch ausgenommen, wieder frei gegeben werden und alle Brantrauf und Brandschatzung verziehen seyn. Endlich sollte, sobald Simon seiner Gefangenschaft entledigt seyn würde, der Zwist zwischen ihm und seinem Vetter Gerhard, von dem Grafen Johann von Sayn, Robin, Probst zu Wetzlar, seinem Bruder und von Theoderich, Herrn zu Isenburg und und Gerlach, seinem Sohne, entweder durch einen Vergleich, oder durch einen Rechtsspruch entschieden werden.

Simon überlebte diese Fehde nicht lange, denn schon im Jahr 1339. kömmt seine Gemahlin Catharina als Frau zu Kempenich, nebst ihrem ältesten Sohne, Simon und im Jahr 1341. kömmt sie als Wittwe weiland Simons Herren zu Kempenich mit ihren beiden Söhnen, Simon und Johann in Urkunden vor.

Sie war eine Schwester eben jenes Grafen Johann von Sayn, der als Schiedsrichter zwischen ihrem Gemahle und dessen Vetter Gerhard ausgesetzt war. Zuletzt besiegelte sie noch im Jahr 1345. den Lehensrevers ihres Sohnes, Simon über Kempenich.
 
 

7.

Nach Gerhards von Kempenich Tode ward die von ihm besessene Hälfte der dasigen Burg und Herrschaft wieder ein erledigtes Lehen des Erzstiftes Trier. Simons ältester Sohn, Simon, der die andere Hälfte in Besitz hatte, ward nun im Jahr 1345. vom Erzbischofe Balduin mit der ganzen Burg und Veste Kempenich, und mit allem dem Gut, das Kempenicher Gut genannt, mit Gerichten, Herrschaften und Rechten wie die von Alters dazu gehört hatten, als mit einem aufgegebenen ledigen Lehen für sich und seine Leibes-Erben belehnet; und bei dieser Belehnung ward ausdrücklich vorbehalten, daß das Lehen nie mehr getheilt, sondern immer unzertheilt bleiben soll. Sein Bruder, Johann, bestätigte den von ihm ausgestellten LehnRevers in einer eigenen Urkunde auf den Fall, wenn vielleicht zur Zeit die ganze Burg, oder ein Theil derselben, auf ihn kommen sollte.

Simon belehnte hierauf als Herr von Kempenich im Jahr 1348. einen gewissen Sterop von Ulmen mit dem Hause zu dem Neuenhofe und allem was dazu gehöret, so wie schon sein Vater im Jahr 1350. einem gewissen Werner Süzin ein Lehen von fünf Malter Kornrenten zu Nuwenheim ertheilt hatte.

Noch andere Lehen ertheilte Simon als Herr zu Kempenich z. B. im Jahr 1352. ein Stück Landes zu Münster Meinfeld an den Scheffen Johann Kalleß von Coblenz und im Jahr 1359. den dritten Theil am Zehnten zu Wiebelsheim und Niedernberch an die Ritter Eberhard und Johann von Braubach.

In diese Periode fällt das Verzeichniß, die Rolle aller damaligen Kempenicher Aktiv Lehen. Gemäß demselben war Diederich von Ulmen mit dem dinglichen Hofe zu Seele und mit dem Hofe zu Haussen, Heinrich von Pirmont mit vier Mühlen bei Bröhl, einem Hofe und Walde zu Dünnfels und mit Sechs Malter Korn-Renten zu Neuheim, Richard Meinfelder mit einem Weingarten zu Andernach, Emrich von Lahnstein mit Acht Mark Geldes zu Säbich und Wilhelm Blaist von Arras mit einem Hofe zu Siele, von wegen der Herrschaft Kempenich belehnt.

Humbracht von Schonenberg war Kempenicher Lehenmann von wegen der Zehnten zu Wesel und dortiger Gegend, Eberhard und Johann von Braubach, von wegen dem dritten Theil des Zehnten zu Niedernberg und zu Wiebelsheim, Hartwin von Winningen, von wegen Sechs Mark Geldes zu Safftig, Friedrich Weltbote, und sein Bruder, von wegen dem Hofe zu Feils und Johann Goris von wegen einem Lehen zu Sabich, Gyße von Jnnich trug als Kempenich Lehen die Vogtei zu Einig, Diederich von Miesenheim, zween Morgen Landes und eine Rente von vierzehn Sommer Korn zu Safftig, Johann Sterop von Ulmen den Neuenhof und Blechhausen, Goßwin von Dreys den Zehnten, Sechszehn Morgen Landes und drei Hofstätte zu Dreys, Christian von Rammershofen den Zehnten und die Kirchengabe zu Rammershofen, und Nieclas Bosten Claiß Sechszehn Mark Geldes zu Kempenich.

Peter Huelbach war Mann und Vasall von der Vogtei zu Gondorf, Heinrich von Polch von fünfzehn Mark Geldes zu Kempenich, Meinwart von Kottenheim von Acht und zwanzig Morgen Landes uß Hanefelt, Johann und Conrad von Metzenhausen, Gebrüder, von Boppard, von dem Zehnten auf weseler Berge, zum Hain, zu Damscheit und zu Dodenweiler und Arnold Hoele von Rhense von einen Stück Landes bei Münster Meinfeld.

Ein Hof zu Koblenz, bei unserer Frauen-Kirche in der Melgasse gelegen war ein Lehen Wilderichs von Walderdorf, der Hof zu Vilsche ein Lehen Friedrichs Brenner, ein Weingarten an der wirtzhelden ein Lehen Johannes Hoylehe, ein Weingarten zu Hatzenport ein Lehen Friedrichs Wallbode von Girstenach und das Haus Dirfelt ein Lehen Dielghens von Zolfar.

Diedrich Hust von Ulmen war mit der Vogtei zu Mendich, Otto Rodel mit einem Weingarten zu Konstdorf, Johann Fust von Stromberg mit dem Gerichte zu Vendersthe, Niklas von Alken mit einer Hofstad zu Alken bei dem Pütze, und Johann Rade mit Kalmstrandt belehnet.

Die beiden Johann von Mylwalt, der Alte und der Junge, trugen von der Herrschaft Kempenich verschiedene Theile am Zehnten zu Wesel zu Lehen.

Andere Theile am nämlichen Zehnten besaß Ludwig von Otterstein, so wie die Gebrüder Beyn mehre Theile an dem Zehnten zu Urbar, Niederberg, Wiebelsheim, Buch, Burheim und Nentzhauser Haide.

Niklas Hust war Kempenicher Lehnmann von seinem Gut zu Mendich, Werner Suntz von einem Stück Weingarten und Land zu Niederlahnstein, Wilhelm Humericht vom dritten Theil des Zehnten im Weseler Gerichte, zu Perscheit, zu Delldofen und zu Langescheit, Johann Hutt von einem Lande zu Sintzig, Conrad genannt Prediger von Poppart, von Gütern zu Damscheid und zum Hain, Otto von Antwyler von wegen Acht Mark Geldes, Gerhard Mant von Limpurch von Weingärten zu Alken und Hatzenport, und Gothard Wolf von Rindorf von einem Fuder Weins zu Safftig, einem Hof zu der Heiden und einem Burgseß zu Kempenich.

Johann Bruen von Smydeburg besaß den Zehnten zu Luderod, zu Wibelsheim, zu Buchen, zu Birken, zu Niedernburg und zu Urbar, ebenfalls als Kempenicher Lehen. Beumont von Daun hatte zehn Gulden Geldes vom Hofe zu Safftig. Ein Gut zu Seil war ein Lehen Heinrichs, genannt der gute Ritter von Sintzich, fünf Malter Kornrenten auf dem Hofe zu Dreiyß ein Lehen des Bartholomäus von Bachheim, Güter in Weseler Mark, ein Lehen Diedrichs Frye von Paffenau und seines Sohnes Paulus und der halbe Hof zu Feils, bei Münster Meinfeld ein Lehen des Ritters Johann, genannt Brender von Lahnstein.

Johann Kaliß Scheffen zu Koblenz hatte ein Lehnstück zu MünsterMeinfeld, Johann von Kottenheim zu Hanfelt, Johann von Brandenburg, Herr zu Esche, ein Lehnstück zu Feils, Diedrich von Etternich, eines zu Etternich, Henne Hillen Sohn zu Mertloch und Gerlach Schaffretz Sohn zu Alken.

Die Vogtei zu Gondorf hatte Ritter Werner von der Leyen als Kempenicher Lehen; Eberhard Ritter und Johann Edelknecht von Braubach waren mit einem dritten Theil am Zehnten zu Wiebelsheim, und zu Niederburg, Werner Suntz, mit fünf Malter Kornrenten zu Neuheim, Johann Hartewins Sohn von Lorch mit Gütern zu Niederlahnstein, Johann von Monreal mit einem Gute zu Eschwill, und Catherina Tochter des Werner Frank mit der Vogtei zu Esche, einer Wiese zu Dickenscheid und einer bei dem Leyborne belehnet.

Ritter Emmerich von Lahnstein hatte acht Mark Geldes, Giso von Dill die Vogtei zu Einig, Heiderich Bastart von Limpach Drei Gulden Geldes zu Safftig, Johann von Waldeck, Repghen genannt, den achten Theil des dinglichen Hofes zu Kröf und Walter von Franken fünf Malter Kornrenten zu Wafern als Lehen.

Mit verschiedenen Theilen an den mehr gemeldeten Zehnten zu Wesel, zu Urbar, Niedernburg, Wibelsheim, Birken, Nennthausen, Buche, Luderod, Perscheid, Dillhofen, Langscheit u. s. w. waren auch Henne Beuen, Herman Mylwalt, Hermann Fry, Humbracht, Ritter von Schonenburg, Diederdich Mylwald, Heinrich von Gottern und Nikelas Kindelin von Schmydeburg von wegen der Herrschaft Kempenich belehnet.

Der gedachte Hermann Mylwalt war noch benebst Lehenmann von den Präbenden zu unser lieben Frauen zu Wesel und Johann Fait zu Simmern, Diederich von Platten, Werner Dering von Enkerich und Henne von Mylen von wegen der Gefangenschaft des Johann Fait zu Kempenich.
 
 

8.

Simon, Herrn zu Kempenich Gemahlin war Hedwig. Da ihre Söhne im Jahr 1389 den Johann von Schonenberg ihren Oheim nannten, so muß Hedwig eine Schwester desselben, und folglich eine geborne von Schonenburg gewesen seyn, oder Johann von Schonenburg muß eine Schwester Simons von Kempenich zu Gemahlin gehabt haben. Nebst dieser seiner Gemahlin Hedwig tauschte Simon im Jahr 1351. mit dem Herrn von Landskron Leibeigene aus.

Sein und seiner Gemahlin Gedächtniß kommt im Nekrolog der Abtei Laach vor; von seinem Bruder Johann ist weiter nichts bekannt, als daß er im Jahr 1345. die Lehnsversprechungen gebilligt hatte, die sein Bruder Simon dem Erzbischof Balduin von Trier dem Erzbischofe Balduin von Trier that. Dieser hatte vier Söhne und eine an Emmerich von Waldeck verehelichte Tochter Irmgard. geben im Jahr 1367 der Abtei Laach zum Seelenheil ihres Vaters Symon Herrn zu Kempenich und ihrer Mutter Hedewich, eine jährliche Rente von zwei Malter Korn, die ihr Amtmann zu Esch /:Kirchesch:/ von ihrer Vogtei daselbst jährlich liefern sollte.

Simon gab im Jahr 1378 seine Einwilligung, als Johann Brender von Lahnstein seine Gemahlin, Iliane, mit der Hälfte des von der Herrschaft Kempenich lehenrürigen Hofes Feils bei Münster bewittumte. Mit Bewilligung seiner beiden Brüder Johann und Heinrich verkief er im nehmlichen Jahre einem Scheffen zu Maien eine Kornrente von fünf Malter und im Jahr 1375. seinen halben Hof zu Maien, so wie er demselben mit seinem Bruder Johann abgetheilt hatte. Dem nehmlichen Scheffen Niklas Meyen verkief er im Jahr 1376. seine Renten und Güter zu Kirchesch, nehmlich die Hälfte dessen, das zur Herrschaft Kempenich gehörte, an Landen, Leuten, Gerüchten, Kirchgaben, Wasser, Weiden u. andere Sachen. Nach dieser Zeit kömmt Heinrich von Kempenich nicht mehr in Urkunden vor, so wie auch von seinem Bruder Theoderich seit dem Jahr 1367. weiter nichts mehr bekannt ist. Die beiden Brüder Simon und Johann waren in der Folge die Einzigen regierenden Herren zu Kempenich. Mit einziger Bewilligung seines Bruders Johann verkief Simon im Jahr 1379. dem oft gedachten Scheffen von Maien die Hälfte einer Mühle und jener verbürgte im Jahr 1381. einen Schuldschein, den Simon über acht Malter Korn und zwei Fuder Wein ausgestellt hatte.
 
 

9.

Mehrere väterliche Domanialgüter hatten die Brüder Simon und Johann von Kempenich unter sich vertheilt, wie solches die eben anfgeführten Urkunden beweisen, wo Simon blos die Hälfte eines Gutes, nur Scheidunge und Teilunge Johanns, seines Bruders verkief. Aber Schloß, Burg, Veste und Herrschaft Kempenich, die gemäß dem Lehn=Revers vom Jahr 1345. unzertheilt verbleiben mußten, behielten sie in gemeinschaftlichem Besitze. Von wegen dieser Gemeinschaft schlossen sie im J. 1389. für sich und ihre Nachkommenschaft einen Burgfrieden zu Kempenich, den ihr Oheim, Johann, Herr zu Schonenburg und ihr Schwager, Emmerich von Waldeck, vermitteln, und nebst diesen auch noch Friedrich von Tonnenberg und Landskron, Johann Herr zu Schonenburg, Heinrich Rollman von Dadenberg und des Johann von Kempenich Schwiegervater, Heinrich Hugelhoeuen Schultheiß zu Eschweiler besiegeln halfen. Anfangs warden die Grenzen, innerhalb welcher der Burgfrieden bestehen soll, bestimmt, daß er "an Sal gain an der Alder Burch des wegis uß bis in dat Dorf an den meysten Wyer. Jed vort die Drenke zu der Furt Sierstzien voyß alle umbe. In die Hoele her horre biß an Sent Bernharz Baum. Jed vort den Kirchwech yn bis zo oylschusen geynsytz des Borntz. Sießtzien voyße. Jed vort dat vloß bis in die Bach. Jed vort hore die Bach uß bis an die zyppen. Jed vom danne hore vort den wech bis weder an die alte Burch." Innerhalb diesen Burgfieden soll keiner an des anderen Leib, Gut, oder Gesind greifen, keiner den andern verwunden, lahmschlagen oder gar tödten, unter der Strafe, den Burgfrieden räumen zu müssen und sein Hauß, Land, und Leuten, die dem anderen, oder dessen Erben zufallen sollten, zu verlieren. Keiner soll des andern Feind werden und ihn feindlich behandeln, es sey dann, daß er ihn vierzehn Nächte vorher gewarnt habe und während der Fehde soll keiner Macht haben, das dem andern weggenommene in die Burg einzubringen. Keiner soll des andern Knecht, der denselben verlassen, während einem Jahre in Dienst aufnehmen, es sey dann, daß der andere seine Einwilligung hiezu gäbe. Der Thurm, das Thor die Kapelle, Wasser, Brunnen, Armbruste und anderes Geschütz, Mühle, Wege und Steege, sollen beiderseits gemeinschaftlilch seyn und kein Theil soll Macht haben, für sich, oder die Seinigen, Burg, Veste und Herrschaft Kempenich zu veräußern, verkaufen oder verpfänden, wenn es nicht mit allerseitiger Bewilligung geschieht. Jeder der sich verehelichet, soll seine Gattin auf sein Haus bewittumen können. Keiner soll des andern Feind in die Burg aufnehmen, sondern, wenn er ohne sein Vorwissen in die Burg gekommen ist, und er davon Wissenschaft erhält, so soll er ihn auf der Stelle wieder fortreiten lassen, ohne daß derselbe bei diesem Abzuge einen feindlichen Anfall seines Gegners zu befürchten haben. Wenn jemand einen andern einerhalb dem Burgfrieden aufnehmen würde, /:unthalde:/ so soll dieses den geschworenen Pförtnern und Thorknechten berichtet werden und der Aufgenommene soll binnen einem Monate sein Aufnahms=Geld /:unthaltgelt:/ bezahlen und zwar wenn er ein Fürst ist, mit vierzig Gulden, wenn er ein Stadtberger ist, eben so viel, wenn er ein Herr ist, mit zwanzig, ein Ritter mit zehn, und ein Knecht mit fünf Gulden. Nebst dem soll er auch während seiner Aufnahme und Aufenthalt schwören, den Burgfrieden zu halten. Das Aufnahmsgeld soll zum gemeinen Baue zu Kempenich, dort wo es am nöthigsten seyn würde, verwendet werden. Wenn des einen Gefangener demselben entliefe und sich zu dem andern flüchten würde, so soll dieser denselben, als bald wieder ausliefern u. s. w.
 
 

10.

Seit dem Jahr 1389. bis 1414. stellten beide Brüder, manchmal zusammen, manchmal auch nur der Aelteste derselben, Symon, verschiedene Lehenbriefe über Kempenicher Aktivlehen aus z. B. Im Jahr 1389. an Ritter Henne von Schmiedtburg über den dritten Theil am Zehnten zu Urbar, Niedernburg, Buche und Ludenrothe im Jahr 1395. an Ritter Werner von der Leyen über die Vogtei zu Gondorf; im Jahr 1412. an Ritter Friedrich Waldpot Herrn zu Ulmen, über dessen Lehenstücke; an Ritter Brenner von Stromberg und seine Mitganerben über das Dorf Fendersheim, und im Jahr 1414. an Henne Hille, Son, von Maien, über ein Lehnstück zu Kempenich. Nach dieser Zeit scheint Symon ohne Leibeserben gestorben zu seyn, wenigstens war es im Jahr 1420. blos sein Bruder Johann, der den Herman Fryhe von Paffenau mit einigen Zehnten zu Wesel, Niedernburg, Urbar, Wibelsheim, Bopperait, u. s. w. belehnte.

Dieser war mit Gertrud des Ritters Heinrich von Hugelhoeuen, Schultheiß zu Eschweiler, vermählt, mit der er im Jahr 1395. an Conrad, Herrn zu Brohl, um zwei hundert und fünf und zwanzig Gulden, Blaßweiler und Beilstein verpfändete. Er hatte eine einzige Erbtochter Hedwig die an Peter, Herrn von Schöneck, auf dem Hunsrücken, verehelicht war. Dieser war mit seinem Schwiegervater Johann im J. 1423. im Besitze des Schlosses Kempenich, wo er dem Erzbischofe Theoderich von Cöln und dessen Dienerschaft die Oeffnung zusicherte.
 
 

11.

Peter Herr zu Schönek war im Besitze des Schlosses Kempenich, als sein Schwiegervater Johann im Jahr 1424., ohne männliche Leibes=Erben starb, und mit ihm das Geschlecht der Herren von Kempenich ausstarb. Der trierische Erzbischof Otto, Graf von Ziegenhain, benutzte diesen Vorfall, um Schloß und Herrschaft Kempenich als eröffnetes und heimgefallenes Mannlehen seinem Erzstifte zuzuwenden. Er rückte vor Kempenich vor und zwang die beiden Brüder, Peter und Johann von Schöneck, Schloß und Herrschaft dem Erzstift zu übergeben.

Er stellte hierauf den Kempenicher Vasallen eigene Lehenbriefe von wegen der an ihn und sein Erzstift heimgefallenen Herrschaft Kempenich aus, z. B. am 8.ten Jenner 1425 an Jacob von dem Baumgarten, genannt Dumegen, über ein Haus und eine Hofstatt innerhalb der äußersten Pforten zu Kempenich u. s. w.
 
 

12.

Nach des Erzbischofes Otto Tod, brach der bekannte langwierige Zwist zwischen dem Erzbischofe Raban und seinem Gegner, Ulrich von Manderscheid, aus. Die Brüder Peter und Johann, Herren zu Schöneck und zu Olbrücken, hatten die Partei des erstern ergriffen und deswegen wurden sie hernach von selben im Jahr 1434. mit der "Burg und Vestunge Kempenich mit Herschaften, Gerichten, Landen, Luden, Dörfern, Walden, Wiesen, Buschen, Felden, Wassern, Weiden und allen andern yren Zugehörungen," belehnt, so wie "Herr Johann das vorgenannt, Peters Schwiegerhere und andre Herrn zu Kempenich vor yme dieselben Burg und Herrschaft mit yerer Zugehoerungen" vom Erzstifte zu lehen getragen hatte. Dieser Belehnung ungeachtet verpfändete der nehmliche Erzbischof Raban doch hernach, die Veste und Herrschaft Kempenich, nebst Schönecken und Andern, den Grafen von Virnenburg um fünftausend Gulden, und diese, nicht die Herren von Schönecken, waren im Jahr 1453. im Besitze dieser Veste und Herrschaft. Der von den meisten seiner väterlichen Besitzungen vertriebene Sohn Peters von Schönecken, Johann der Junge, Herr zu Schönecken, Olbrück und Büresheim that sogar in gedachtem Jahr 1454. auf seine Ansprüche an Kempenich und die Belehnung mit selber Herrschaft Verzicht. Erzbischof Jacob von Trier versprach ihm aber dagegen daß, wenn er, Johann der Junge, sich verehelichen und Kinder männlichen Geschlechtes erzeugen würde, er ihm die Herrschaft Schöneck auf dem Hundsrück wieder einräumen und seinem Sohne die Hälfte an Kempenich zur Einlösung mit fünftausend Gulden gestatten und ihn hiermit dann belehnen wollte. Nach dieser Zeit hatte Simon Boest von Waldeck, dessen Großmutter eine Tochter des letzten Herrn von Kempenich und dessen Mutter eine Tochter Peters von Schöneck war, eine Belehnung mit der Herrschaft Kempenich von Kaiser Friedrich erwirket, die aber von dem nämlichen Kaiser im J. 1471. auf einen trierischen Bericht, daß Kempenich trierisches, jetzt ans Erzstift heimgefallenes Lehen sey, zurückgenommen ward. Erzbischof Johann von Trier löste hierauf am 27.ten Horrrnung 1480. vom Grafen Philipp von Virnenburg die Kempenicher Pfandschaft mit fünftausend Gulden wieder ein und der obengedachte Simon Boest von Waldeck that im J. 1490. auf seine Ansprüche an Kempenich Verzicht.
 
 

13.

Nach dem Tode des Georg, letzten Herrn von Schöneck, wollte Erzbischof Jakob von Trier das Schloß Schöneck auf dem Hundsrück als heimgefallenes Lehen an sich ziehen, er konnte es aber nur durch einen Vergleich bewerkstelligen, den Herzog Wilhelm zu Jülich und Berg vermittelte. In diesem am 9.ten Dezember 1508. zu Andernach, ausgefertigten Vergleich ward Schloß und Herrschaft Schöneck, mehrere benannte Güter jedoch ausgenommen, dem Erzstift Trier eingeräumt, dagegen mußte aber der Erzbischof im Jahr 1509. der Wittwe des letzten Herrn von Schöneck, Wilhelmine von Lützenrath und ihrer noch damals unmündigen Tochter, Margarethe, um Acht tausend rheinische Gulden pfandweis übergeben "Schloß und Herrschaft Kempenich, mit allen und iglichen desselbigen Hocheit, Herlichkeit, Gerechtigkeit, in und zugehoer, das sy an Landen, Luden, Dorffern, Diensten, Gerüchten, Gerechtigkeiten, Gulten, Renten, und Gefehlen, Walden, Felden, Wiesen, Weyden, Wassern, Jegereien, Fischereien, Gebode und Verbode, Hoe und nydden" u. s. w.

Bei dieser Pfandschaft blieb es bis zum J. 1581., wo der kurtrierische Marschall, Anton, Herr zu Elz nach dem Tode der schöneckischen Wittwe, jedoch, noch bei Lebzeiten ihrer Tochter, die Pfandschaft für sich einlöste. Dies geschah unter dem trierischen Erzbischof, Jacob von Elz; die Urkunde aber über die neue Pfandschaft ward erst von seinem Nachfolger, Johann von Schönberg in J. 1581. ausgefertiget und hierin ward dem neuen Pfand=Inhaber auferleget, nebst den zahlten Achttausend Gulden, noch weiter viertausend Goldgulden an der Burg Kempenich zu verbauen. Der weitere Inhalt dieser Urkunde bestand darin, daß der Kurfürst sich die Huldigung, die Appellationen in Rechtssachen, die geistliche Gerichtsbarkeit und die Reichs= und Landsteuer in der kleinen Herrschaft Kempenich vorbehielt und daß er dem Pfand=Inhaber die Versicherung gab, daß die Pfandschaft vor Ablauf fünfzig Jahren nicht sollte eingelöset werden können.

Indessen währte diese Pfandschaft, die der Elzischen Familie Veranlassung zum Beinamen von Kempenich war, doch über zweihundert Jahre. Erst im J. 1785. löste sie der letzte Kurfürst von Trier, Clemens Wenzeslaus, für sein Erzstift wieder ein. -

Anm.

Nicht 1785 sondern schon 1777 löste Kurfürst Clemens Wenzeslaus Kempenich ein und machte ein Kurfürstliches Amt daraus. Dem Kempenich, Engeln, Hausen, Lederbach, Leimbach, Morswiesen, Spessart, Wabern, Weibern, Blasweiler und Kirchesch angehörten. Auf Blasweiler u. Kirchesch machten die Grafen von Eltz Anspruch und behaupteten daß solche Allodien wären und nicht zur Pfandschaft gehörten. Im Jahr 1784 waren Johann Philipp Hardung AmtKellnerni u. Verweser, Franz Peter Darth Gerichtsschreiber.



 

Stammbaum der Wied-Kempenicher Familie von 1093-1252:

 

 

 

 

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Stand: 17.03.04 16:19:40